Ultraschall

Vorgeburtliche Ultraschalldiagnostik
Laut Mutterschaftsrichtlinien werden im Verlauf einer Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen angeboten. Die erste findet zwischen dem Beginn der 9. und dem Ende der 12. Schwangerschaftswoche (SSW) statt. Die zweite Untersuchung zwischen der 19. und 22. SSW und die dritte zwischen der 29. und 32. SSW. Dieses optionale Ultraschallscreening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft. Es hat zum Ziel, das genaue Alter des Kindes zu bestimmen, seine Entwicklung zu überwachen, Auffälligkeiten früh zu erkennen sowie die Lage der Plazenta und das Fruchtwasser zu beurteilen.
Vaginale Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens als freiwillige Vorsorgeleistung
Eine vorsorglich durchgeführte Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke kann frühzeitig
- Veränderungen an den Eierstöcken (Zysten, Tumore)
- Veränderungenan der Gebärmutter (z.B. Myome und/oder krankhafte Veränderungen der Schleimhaut)
- krankhafte Veränderungen an der Harnblase feststellen
Durch die Tastuntersuchung als Bestandteil der normalen Krebsvorsorgeuntersuchung lassen sich nur Geschwüre im fortgeschrittenen Zustand feststellen. Kleinere Geschwüre und Krebsvorstufen lassen sich nicht ertasten. Durch eine Ultraschalluntersuchung können diese oft früher erkannt werden. Mit einem Krebsabstrich lassen sich lediglich Veränderungen am Gebärmutterhals erkennen.
Brustkrebsvorsorge
Daneben bieten wir in unserer Praxis auch Ultraschall-Vorsorgeuntersuchungen als Früherkennung für Brustkrebs an. Im Gegensatz zur Mammografie gibt es beim Brustultraschall keine Belastung mit Röntgenstrahlung. Allerdings kann die Mammografie im Gegensatz zur Ultraschalluntersuchung Vorstufen von Brustkrebs darstellen, z.B. Mikrokalk. Der Ultraschall ist eine Untersuchung in "Echtzeit", d.h. das Ergebnis kann sofort besprochen werden.