IGeL

Indi­vidu­elle Gesund­heits­leis­tungen

Was bedeutet IGeL?

Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht zu den Leistungen der Krankenkassen gehören, müssen selbst bezahlt werden und werden i.d.R. auch nicht erstattet. Solche Leistungen werden als Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL – bezeichnet. Auch wenn sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, können Selbstzahlerleistungen medizinisch sinnvoll sein. Ob das bei Ihnen zutrifft, klären wir im Gespräch.

Die individuellen Gesundheitsleistungen der Praxis im Überblick

  • Vaginaler Ultraschall zur Vorsorge (Beurteilung von Gebärmutter, Eierstöcken, Blase, Beckenwand, Douglas-Raum)
  • Brustultraschall
  • Zytologischer Abstrich von Gebärmutterhals (Kassenleistung von 20.-35. Jahren jährlich, ab 35 alle 3 Jahre)
  • Dünnschichtzytologie als erweiterer Krebsabstrich
  • Test auf Papillomaviren (Kassenleistung ab 35 alle 3 Jahre)
  • Abstrich auf Chlamydien (Kassenleistung bis zum 25. Geburtstag)
  • Stuhltest auf okkultes Blut
  • Zusätzliche Laborleistungen z.B. HIV-Test, Blutbild, Vitaminspiegel, Mineralienspiegel, Langzeit-Blutzucker-Wert und vieles mehr
  •  Akupunktur
  •  Neuraltherapie/Quaddeln
  • Tapeing
  •  Humanidentische Hormontherapie nach Dr. Rimkus

Wegen möglichen Zuzahlungen... Wir beraten Sie vor der Behandlung stets über Therapiealternativen und mögliche Zuzahlungen.